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Allgemeine Geschäftsbedingungen der petaFuel GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr
der petaFuel GmbH - nachfolgend "petaFuel" genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit
nicht in eine Individualvereinbarung zwischen petaFuel und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich
etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.3 Angebote von petaFuel sind freibleibend und unverbindlich.
1.4 petaFuel ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die
andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
§ 2 Lieferung und Leistung
2.1 petaFuel behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/ Teilleistungen und deren Fakturierung
ausdrücklich vor.
2.2 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist - nachfolgend sämtlich "Liefertermin"
genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von petaFuel vereinbart und versteht sich
unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei petaFuel oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Belieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin
entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert
wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei
Monaten, kann der Vertragspartner - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins petaFuel
schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät petaFuel in Verzug. Für den
Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter
Fahrlässigkeit von petaFuel auf höchstens 10% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind
Schadensersatzansprüche in Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu
der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung
Schadenersatz geltend, so muss er petaFuel nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine
angemessene Frist zur Lieferung/ Leistung setzen. Eine Haftung von petaFuel ist jedoch ausgeschlossen, wenn
der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines
verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um
petaFuel in Verzug zu setzen.
2.4 petaFuel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie durch eines der o.g. Ereignisse
hervorgerufene Liefer- bzw. Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von
petaFuel zu vertreten ist.
2.5 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
2.6 Bei Verzug der Annahme hat petaFuel zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen
neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme
kann petaFuel Schadenersatz in Höhe von 10 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der
petaFuel anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware / Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Abmahnung, eingehend bei petaFuel
binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn,
dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges
schriftliches Einverständnis von petaFuel werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen.
Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht
beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
5.2 petaFuel behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags
Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von
Wechselkursschwankungen - bei petaFuel eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne
Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/ Leistung.
5.4 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen oder andere schriftliche
Vereinabrungen nicht eingehalten werden, kann petaFuel jederzeit wahlweise Lieferung/ Leistung Zug-um-Zug
gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich
derjenigen, für die petaFuel Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden
sofort fällig.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von petaFuel bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im
Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im
Zusammenhang mit dem Vertrag petaFuel zustehenden Forderungen.
6.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch petaFuel
gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
6.3 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von petaFuel. Sie dürfen vom
Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit petaFuel über den Test- und
Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 7. Gewährleistung
7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der
Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 petaFuel gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben
und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur
soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben,
wenn die jeweiligen Angaben von petaFuel schriftlich bestätigt wurden.
7.3 petaFuel kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des
Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind
auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller
Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile,
es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt
oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere
als petaFuel oder von petaFuel hierzu autorisierte Dritte.
7.5 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
7.6 Unabhängig von vorstehendem gibt petaFuel etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.7 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen.
Beanstandungen sind schriftlich binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei petaFuel zu rügen.
7.8 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von petaFuel Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der
Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von petaFuel über. Falls petaFuel Mängel innerhalb einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die
Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet petaFuel nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
7.9 Im Falle der Nachbesserung übernimmt petaFuel die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für
das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis
stehen.
7.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist petaFuel
berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
§ 8. Haftungsbeschränkung
Ist petaFuel aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz
verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt
beschränkt: Eine Haftung von petaFuel ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten
gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende
Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom
Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet petaFuel nur für die mit der Schadensregulierung
beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht
fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen.
Unberührt bleibt die Haftung von petaFuel, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen
eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der Geschäftsführer von petaFuel, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von petaFuel für von
diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den
Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern
abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für
Anwendungsbeschränkungen.
§ 10 Abwerbung von Personal
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr
kein Personal von petaFuel abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des
Auftraggebers geschieht.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von petaFuel abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar -
für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von
petaFuel.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der petaFuel mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der
Vertragspartner erteilt hiermit der petaFuel seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung
im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die
unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Münchner Straße 4
85354 Freising – Germany
Umsatzsteuer-ID: DE 1294 159 43
Tel.: +49 (0) 8161-2199
Fax.: +49 (0) 8161-67755
eMail: info@petafuel.de
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